August 2016:
Erstes und grundlegendes Gebrauchsmuster zur Erfindung wird angemeldet. Dieses bildet zusammen mit vier weiteren Gebrauchsmustern die Grundlage des Patents. Die restlichen vier Gebrauchsmuster-Anmeldungen folgen bis Mai 2017.
Frühjahr 2017:
Ein mittelständisches Familienunternehmen aus Hessen zeigte starkes Interesse und ließ auf eigene Kosten eine erste kleine Umfrage durchführen. Die Ergebnisse begeisterten, jedoch sah sich das Unternehmen schließlich aus Gründen der Unternehmensgröße leider nicht imstande, der richtige Partner für uns zu sein.
Mai 2017:
Produktvorstellung (neudeutsch: Pitch) bei einem namhaften, sehr bekannten deutschen Anbieter für hochwertige Haushaltswaren. Begeisterung! Die betroffenen Fachabteilungen sprechen sich für eine Produktion auf Grundlage eines zu schließenden Lizenzvertrages aus. Der Vorstand gibt einige Wochen später ebenfalls grünes Licht. Verhandlungen über die genauen Modalitäten stehen bevor.
Juli 2017:
Nachanmeldung der fünf Gebrauchsmuster zum Patent. Dies musste binnen eines Jahres ab der ersten/ältesten Priorität der in Anspruch genommenen Schutzrechte (die Gebrauchsmuster, entscheidend war das Anmeldedatum des ersten/ältesten) geschehen und wurde international über einen sogenannten PCT-Antrag vorgenommen. Dieser stellt noch keine konkrete Patentanmeldung dar, sondern hält lediglich für einen überschaubaren Gebührenbetrag von in Summe gut 3.000 Euro für den Zeitraum von weiteren 18 Monaten (= 30 Monate nach ältester Priorität) die Möglichkeit offen, weltweit auf jeweils nationaler Ebene ein Patent anmelden zu können. Diese konkreten Anmeldungen sind je nach Anzahl und Auswahl der Länder natürlich extrem teuer, alleine schon von den Kosten für die dabei obligatorisch einzusetzenden Patentanwälte her. Für den Lizenznehmer – es schien ja bereits einer gefunden zu sein, aber es existierten ja noch keine Verträge und daher übernahm er auch noch keine Schutzrechtkosten – sollten durch diese Vorgehensweise alle Optionen eines weltweiten Schutzes noch offengehalten werden.
August 2017:
Aufgrund größerer interner Umstrukturierungen und ohne detaillierte Erläuterungen nimmt der namhafte Anbieter plötzlich von dem Vorhaben Abstand, die Erfindung lizenzieren zu wollen. ANMERKUNG: Wir wissen bis heute nicht wirklich, was zu diesem Absagen eines zuvor bereits vom Vorstand abgesegneten Vorhabens führte. Den spärlichen gelieferten Informationen nach hatte es aber nichts mit der Erfindung zu tun, sondern mit internen Vorgängen und veränderten Prioritätensetzungen.
Mitte 2018:
Bei der Sendung „Wie genial ist das denn?“ wird die Erfindung vorgestellt und gewinnt den Tagessieg sowie den 2. Platz bei der Wochenauswertung, wobei der Wochensieg nur denkbar knapp verfehlt wird. Leider wird diese Sendereihe im Vorabendprogramm bei SAT 1 bereits nach wenigen Folgen abgesetzt, so dass die Folge 26, in der die Erfindung Rein & Fertig teilnahm, nie ausgestrahlt wird.
Dezember 2018:
Auf Grundlage der PCT-Anmeldung wird eine sogenannte europäische Patentanmeldung rechtzeitig vor Ablauf der Frist (siehe oben) vorgenommen. (Aus Kostengründen erfolgen keine weiteren internationalen Anmeldungen.) Mit einer gemeinsamen Anmeldung und Patentprüfung beim Europäischen Patentamt kann man so eine europaweite Patentierung viel einfacher erzielen, als es vor Einführung dieser Möglichkeit (1977, mit damals zunächst nur 7 teilnehmenden Ländern) mit Einzelanmeldungen und Einzelprüfungen der Fall war. Allerdings muss das Patent nach dessen Erteilung in den einzelnen Ländern noch validiert werden, mit jeweils etwas anderen formalen Anforderungen. Zudem werden die (Jahres-)Gebühren einzeln pro Land fällig und müssen an die jeweiligen nationalen Patentämter gezahlt werden. Das auch diese letzten Schritte nach der Erteilung eines Patents vereinfachende und seit Jahrzehnten bereits geplante sogenannte europäische Einheitspatent (EP) existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Juni 2023:
Am 1. Juni 2023 wurde das Einheitspatent mit zunächst 17 teilnehmenden Ländern nach Jahrzehnten der Verhandlungen und Vorbereitungen endlich tatsächlich eingeführt, so dass in diesen Ländern nach der Patenterteilung im Rahmen einer europäischen Patentanmeldung keine Validierung mehr nötig ist und nur eine gegenüber den vormaligen Einzelgebühren deutlich verminderte Gesamtjahresgebühr zentral an das Europäische Patentamt zu entrichten ist. Ein Glücksfall, der noch rechtzeitig vor der Erteilung des hier besprochenen Patents eintrat.
September 2024:
Das Patent wird erteilt! Die für die Gültigkeit maßgebliche Veröffentlichung im Patentblatt datiert auf den 25. September 2024. Ein Antrag auf sogenannte „einheitliche Wirkung“ im Rahmen des seit 2023 neu eingeführten Einheitspatentes (s. o.) wird gestellt und bewilligt. In den zwischenzeitlich 18 teilnehmenden Ländern (AT, BE, BG, DE, DK, EE, FI, FR, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PT, RO, SE, SI, auf der Karte in Blau) ist das Patent nun gültig. Rumänien ist kurz vor knapp am 1.9.25 noch hinzugekommen. Zu diesen 18 Ländern wurden noch die Schweiz (inkl. Liechtenstein) sowie Irland und Großbritannien einzeln hinzugenommen (auf der Karte in Lila), so dass es nun inklusive dem in Patentangelegenheiten mit der Schweiz zusammenarbeitenden und nicht einzeln zu bezahlenden Fürstentum Liechtenstein genau 22 Länder sind, in denen das Patent gültig ist und in denen es bis zum 2.8.2037 durch die jährliche Zahlung entsprechender Jahresgebühren aufrechterhalten werden kann. In den weiteren Ländern, auf die sich die „Europäische Patentanmeldung“ erstreckte, wurde das Patent nicht validiert, da dies mit jeweils einzusetzenden Patentanwälten, Übersetzungen und weiteren Formalien unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hätte. Sollten nun nach der Patenterteilung weitere Länder dem Abkommen über die „Einheitliche Wirkung“ beitreten, neben den derzeit 18 oben genannten Ländern, wird sich der Patentschutz NICHT auch auf diese Länder erstrecken. Es gilt dauerhaft der Stand zum Zeitpunkt der Patenterteilung. Soviel als grundsätzliche Information zum Gültigkeitsbereich des Patents.
Nun zu den laufenden Gebühren zur Aufrechterhaltung: Bis August 2026 sind alle Jahresgebühren bereits bezahlt! Für das im August 2026 beginnende 10. Jahr der Patentlaufzeit (bis August 2027) werden bis Juli/August 2026 folgende Jahresgebühren fällig: EP (Einheitspatent in 18 Ländern): 1175 €. Irland: 220 €. Schweiz inklusive Liechtenstein: 260 CHF. Großbritannien: 170 GBP.
Die Gebühren steigen mit jedem Laufzeitjahr an und betragen in den letzten Laufzeitjahren ein Vielfaches der aktuellen Gebühren. Die Gesamtgebühren für die oben genannten 22 Länder bis zum 20. Jahr (8/2036 bis 8/2037, dann erlischt das Patent) summieren sich auf grob etwa 55 000 Euro nach jetzigem Stand der Gebührenordnungen in diesen Ländern (ohne Gewähr). Natürlich kann man in jedem Jahr die Zahlung einfach unterlassen, in den oben genannten hinzugenommenen Ländern (CH/LI, IR, GB) auch einzeln, für das Einheitspatent nur gesamt für alle teilnehmenden 18 Länder. In den entsprechenden Ländern erlischt die Schutzwirkung dann.
In der Zwischenzeit seit 2018:
Für weitere Vermarktungsaktivitäten zwecks Findens eines (oder mehrerer) Lizenznehmer beziehungsweise eines Patentkäufers (noch vor der Erteilung) fehlte in diesen Jahren einfach die Zeit, so dass eine Konzentration rein auf die (europäische) Patentierung erfolgte, was durch das Vorgehen ganz ohne Patentanwalt bereits für sich genommen sehr aufwändig war und dabei aber einen deutlich fünfstelligen Eurobetrag einsparte und zudem tiefe Einblicke in dieses hochinteressante Fachgebiet mit sich brachte.
Die Teilnahme an der oben erwähnten TV-Show war die einzige Vermarktungsaktivität in dieser Zeit und sollte mit der Ausstrahlung der Sendung eigentlich einen entsprechenden Publizitätseffekt generieren, was aber durch das bereits erwähnte vorherige Absetzen der Sendereihe leider nicht eintreten konnte. Ärgerlich, denn die Teilnahme mit mehreren Terminen an verschiedenen Drehorten, unter anderem auch zuhause privat, war recht zeitaufwendig und eigentlich auch so gar nicht unser Ding. Wir hatten darüber hinaus noch weitere Angebote dieser Art, insbesondere auch von der Sendereihe „Einfach Genial“ beim MDR, worauf wir aber bislang nicht zurückgegriffen haben. Nötigenfalls werden wir das aber noch tun.
Die aktive Vermarktung des Schutzrechtes war ab Ende 2017, abgesehen von der einen Show-Teilnahme, erst wieder für die Zeit nach der Erteilung des (europäischen) Patents von uns eingeplant und somit unter deutlich besseren Bedingungen, als beim ersten Anlauf (2016/2017) mit nur einigen ungeprüften Gebrauchsmustern in der Tasche. Der damalige Versuch war ja zwar bereits durchaus erfolgreich (s. o.), letztlich aber wie beschrieben in gleich mehrfacher Hinsicht mit etwas Pech versehen. Was trotz dieser etwas unglücklichen Umstände aber als sehr positives Ergebnis blieb, war, neben dem sehr guten Abschneiden bei der TV-Show, das als kleines Indiz für die Qualitäten der Produktidee gewertet werden kann, dass wir den wohl namhaftesten und bekanntesten Hersteller der Branche, mit Geschäften in fast jeder größeren Stadt, von der Produktidee überzeugt hatten, auch bereits ohne Patent, was mehr oder minder ein echter Beleg für die Qualitäten ist. Ob dieser Anbieter mit seinen hochpreisigen Produkten der für uns richtige (alleinige) Lizenznehmer gewesen wäre, bezweifeln wir aus heutiger Sicht stark und sind insofern auch gar nicht traurig über den Verlauf der Geschehnisse. Vermutlich hätten wir uns damals, nur mit einem rechtsunsicheren Gebrauchsmuster ausgestattet, viel zu billig verkaufen müssen. Zudem hätten wir den Weg einer internationalen, statt nur einer deutschen Patentierung, wohl sonst nie eingeschlagen. Durch den geschilderten Verlauf schlitterten wir da aber sozusagen hinein, gingen den Weg dann halt alleine und erfolgreich weiter und sind heute heilfroh darüber. Nun können wir das Ganze wieder am Markt potentieller Lizeznehmer und Patentkäufer anbieten, aber im sozusagen fertigen Zustand und somit vermutlich weit profitabler, als es damals der Fall gewesen wäre.
25. Juni 2025:
Die 9-monatige Einspruchsfrist ist ohne Einsprüche verstrichen! Das Patent ist somit rechtssicher.
28. Juni 2025:
Die Vermarktung des Patents beginnt! Angestrebt wird eine Lizenzvergabe oder der Verkauf. Gegebenenfalls (zusätzlich) auch Kooperationen mit Vermittlern. Eigene unternehmerische Aktivitäten jenseits der Rechteverwaltung und -vermarktung sind NICHT geplant. Die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Produktes sowie die ebenso zahlreichen Möglichkeiten von dessen Vermarktung, bedingen, dass auch bereits unterschiedlichste potentielle Interesseten für die Schutzrechte infrage kommen sowie auch ganz unterschiedliche entsprechende Vermittler bei der Suche nach diesen Interessenten. Mehr dazu in diesem Beitrag.
12 Jahre Zeit bis August 2037!
Trotz der langen Dauer von der ersten Schutzrechtsanmeldung bis zur Erteilung des Patents verbleiben nun noch gut 12 Jahre (!), in denen nur der Inhaber des Patents beziehungsweise der/die Lizenzinhaber die hier beschriebene Vorrichtung gewerblich herstellen und in den oben genannten Ländern vermarkten dürfen. Genug Zeit also, um richtig erfolgreich zu werden mit dieser geschützten Produktidee! Warum das Patent eine echte unumgehbare Monopolstellung gewährleistet, lesen Sie in diesem Beitrag. Warum die patentierte Vorrichtung ein echter Problemlöser mit Millionenpotential ist, können Sie hier nachlesen.